Der DEVK-Berater in Bersenbrück - Detlev Arens 05439 - 609250 Detlev.Arens@vtp.devk.de

DEVK Versicherungen in Bersenbrück & Diepholz

Gesagt. Getan. Geholfen.

Haftpflichtversicherung:

Mit unserer günstigen Haftpflichtversicherung sichern wir Sie gegen private und berufliche Alltagsrisiken ab.

PRIVATE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG


Maßgeschneiderter Haftpflichtschutz

√ Privathaftpflicht ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall

√ passgenaue Tarife für Familien, Singles und Senioren

√ inkl. Forderungsausfalldeckung, wenn beim Schädiger nichts zu holen ist

 

Private Haftpflichtversicherung: Ihr Komplettschutz für den Fall der Fälle

Wir stehen mit unserer Privathaftpflicht für Sie ein und geben alles dafür, Ihr Problem schnell aus der Welt zu schaffen. Damit aus einem kleinen Missgeschick keine große Sache wird.

• Familien-Haftpflichtversicherung
• Haftpflichtversicherung für Studenten und Azubis
• Drohnen-Haftpflichtversicherung
• Schlüsselversicherung
• Wohnungs-Haftpflichtversicherung
• Forderungsaufallversicherung

 

Was ist eine private Haftpflichtversicherung?

Die private Haftpflichtversicherung ist für jeden ein Muss, denn fügen Sie anderen einen Schaden zu, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, dafür aufzukommen. Bei kleinen Missgeschicken ist das vielleicht noch aus eigener Tasche möglich, aber wenn ein Mensch zu Schaden kommt und lebenslange Zahlungen nötig sind, brauchen Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der finanziell für Sie einsteht – auch in Millionenhöhe.

Wir prüfen, ob Schadenersatzforderungen gerechtfertigt sind und

• bezahlen, falls diese begründet sind oder
• wehren sie ab, falls diese ungerechtfertigt sind – wenn es sein muss vor Gericht. Die Verfahrenskosten tragen selbstverständlich wir.

Zusätzlich bieten wir Ihnen folgende Serviceleistungen:

• Schadenservice rund um die Uhr im In- und Ausland
• Online-Schadenmeldung
• Zusenden von Bescheinigungen für die Steuererklärung

 

Was übernimmt die private Haftpflichtversicherung?

In welchen Fällen steht mir die private Haftpflichtversicherung zur Seite? Nachfolgend einige Praxisbeispiele:

Sachschaden

Sie verschütten aus Versehen ein Getränk auf dem Notebook Ihres Bekannten. Der kaputte Laptop muss repariert oder ausgetauscht werden. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten

Gefälligkeitsschaden

Sie gießen während des Urlaubs Ihres Nachbarn dessen Blumen. Dabei zerstören Sie versehentlich eine teure Vase. In allen Tarifen unseres Privathaftpflicht-Schutzes ist die Kostenerstattung mitversichert.

Personenschaden

Beim Überqueren der Straße übersehen Sie einen Fahrradfahrer, der beim Ausweichen gegen eine Laterne fährt und Knochenbrüche erleidet. Wir tragen die Behandlungskosten und Schadenersatzforderungen.

Vermögensschaden (unecht)

Der Fahrradfahrer aus dem zuvor genannten Beispiel erleidet bei dem von Ihnen verursachten Unfall so schwere Verletzungen, dass er seinen Beruf eine Zeit lang nicht ausüben kann. Dadurch entstehen ihm Verdienstausfälle, die Ihre private Haftpflichtversicherung ausgleicht.

Vermögensschaden (echt)

Sie blockieren mit Ihrem Wagen die Ausfahrt eines Mehrfamilienhauses. Ein Bewohner des Hauses kommt deswegen nicht rechtzeitig weg und verpasst seinen Flug zu einem wichtigen Geschäftstermin. Er verklagt Sie auf Schadenersatz und die Erstattung des Flugtickets.

 

Haftpflichtschutz für jede Lebenssituation

Unsere private Haftpflichtversicherung steht Ihnen in vielen Lebenslagen als kompetenter Partner zur Seite:

• Familien-Haftpflichtversicherung: Rundum-Absicherung für Ihre Liebsten

• Schlüsselversicherung: leistungsstarker Schutz bei Schlüsselverlust

• Haftpflichtversicherung für Studenten und Azubis: im Studium und während der Ausbildung sorgenfrei abgesichert

• Wohnungs-Haftpflichtversicherung: Mieter und Wohnung leistungsstark geschützt

• Drohnen-Haftpflichtversicherung: starker Schutz bei privater Nutzung von Drohnen

• Forderungsausfallversicherung: Absicherung Ihrer Schadenersatzansprüche

 

Besondere Leistungen und Services im Premium-Schutz


Unser Premium-Schutz bietet Ihnen maximale Sicherheit und jede Menge Extras.

• Mitversicherung von Auslandsaufenthalten in Mitgliedsstaat der EU, Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz (Erstwohnsitz in Deutschland erforderlich)

• Gewässerschaden-Haftpflicht für Tankanlagen bis 10.000 Liter für das selbst genutzte Ein- und Mehrfamilienhaus (bis zu vier Parteien) mit einer Versicherungssumme von 5 Millionen Euro

• Schäden aus Austausch, Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten im Internet, per E-Mail oder Datenträger bis zu 300.000 Euro

• Versicherungsschutz für Tagesmütter (Betreuung von bis zu sechs Kindern)

• Bei einem Haftpflichtschaden im Ausland können Sie mit unserem Premium-Schutz folgende Assistance-Leistungen in Anspruch nehmen:

– Unterstützung bei der Suche nach einem Anwalt
– Kontaktvermittlung zu Behörden und Botschaft
– Kautionsleistung im Ausland bis 50.000 Euro

Geltungsbereich: Die Inanspruchnahme der Leistungen beschränkt sich auf Europa und außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehören.

Dienst- und Beruftshaftpflichtversicherung

 

Wenn Fehler teuer werden

√ 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden

√ 250.000 Euro für Vermögensschäden

√ Schutz vor Regressansprüchen Ihres Arbeitgebers bis zu einem Jahresgehalt (maximal 150.000 Euro)

 

Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung: sicher am Arbeitsplatz

Jeder macht mal Fehler, auch im Berufsleben. Die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung der DEVK schützt Sie vor beruflichen Haftungsrisiken.

 

Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung?

Eine berufliche Haftpflichtversicherung lohnt sich vor allem für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst und für Arbeitnehmer in Verkehrsunternehmen. Informieren Sie sich hier über Ihre Leistungsvorteile:

• Diensthaftpflichtversicherung: für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
• Berufshaftpflichtversicherung Verkehrsunternehmen: für Beamte und Angestellte in Verkehrsunternehmen

 

Berufliche Haftungsrisiken minimieren

Egal, ob Sie als Lokführer, Polizist oder Lehrerin tätig sind. Beamte, Angestellte oder Arbeiter im öffentlichen Dienst haften unter Umständen persönlich für Schäden, die sie aufgrund einer Dienstpflichtverletzung verursachen.

Aber auch Mitarbeiter privater Unternehmen des öffentlichen Schienen- und Personennahverkehrs sind vor hohen Schadenersatzansprüchen nicht sicher. Die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung der DEVK schützt Sie zuverlässig vor beruflichen Haftungsrisiken.

Wer kann versichert werden?

• Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) und Beamte des Bundes (z. B. Zoll), der Länder (z. B. Polizei) und Kommunen, Lehrer (an öffentlichen Schulen), Angehörige der Bundeswehr, sowie Arbeitnehmer und Beamte der Bundespolizei (Bundesgrenzschutz)

• Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, hauptamtliche Bewährungshelfer, Gerichtsvollzieher und andere Arbeitnehmer des Justizdiensts

• Arbeitnehmer und Beamte (auch zugewiesene Beamte) der Deutschen Bahn einschließlich Tochterunternehmen, des Bundeseisenbahnvermögens und des Eisenbahnbundesamts

• Arbeitnehmer anderer privater Eisenbahnverkehrs- und Eisenbahninfrastrukturunternehmen im öffentlichen Schienenverkehr

• Arbeitnehmer von Mitglieds- und Förderunternehmen des Verbands Deutscher Eisenbahningenieure

• Arbeitnehmer von Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs

• Schiffsführer und Arbeitnehmer im öffentlichen Personenverkehr auf Binnengewässern

• Arbeitnehmer von gesetzlichen Krankenversicherungen, insbesondere der BAHN-BKK

• Arbeitnehmer von öffentlichen Rettungsdiensten

• Pflegefachkräfte von ambulanten öffentlichen Pflegediensten

• Mitarbeiter der Gewerkschaften EVG und GDL. Nicht versichert ist die Tätigkeit als Rechtsvertreter, Rechtsbeistand sowie Rechtsanwalt der vorgenannten Gewerkschaften.

Wer kann sich nicht versichern?

Folgende Beschäftigte können nicht versichert werden, obwohl sie zu der vorgenannten Personengruppe gehören:

• Arbeitnehmer und Beamte im stationären Kranken- oder Altenpflegedienst (wie Caritas, Johanniter und kirchliche Einrichtungen), Ärzte und Hebammen

• Arbeitnehmer und Beamte des Flugsicherungsdienstes

• Arbeitnehmer und Beamte der Post und anderer Telekommunikationsunternehmen

• Mitglieder von Berufs- oder freiwilligen Feuerwehren

• Pflegehelfer

 

Wie viel kann eine Berufshaftpflichtversicherung kosten?

Leider kann nicht pauschal gesagt werden, was eine Berufshaftpflichtversicherung kosten wird. Der Beitrag ist u. a. davon abhängig, welcher Berufsgruppe Sie angehören und wie hoch die vereinbarte Versicherungssumme (Deckungssumme) ausfällt. Aktuell ist es leider nicht möglich eine berufliche Haftpflichtversicherung online abzuschließen. Falls Sie eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen möchten, können Sie gerne ein Angebot anfordern oder mit Ihrem Berater sprechen.

 

Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung: unsere Leistungen

Sie suchen eine berufliche Haftpflichtversicherung, die Sie rundum absichert? Wir bieten Ihnen zuverlässigen Service und tolle Leistungen. Hier ein kleiner Überblick:

•  Befriedigung von zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen bis zu einer Versicherungssumme von fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie 250.000 Euro für Vermögensschäden

•  Schutz vor Regressansprüchen des Arbeitgebers (im Rahmen der Arbeitnehmerhaftung) bis zu einem Jahresgehalt (maximal 150.000 Euro)

•  Prüfung der Haftungsfrage und Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche, notfalls vor Gericht (passiver Rechtsschutz)

 

Wo hilft mir meine Dienst- und Berufshaftpflicht?

In welchen Fällen hilft mir meine Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung? Einige Beispiele aus der Praxis:

•  Sachschaden: Ein Mitarbeiter verliert den Generalschlüssel für einige Gebäude seiner Firma. Sein Arbeitgeber muss deswegen mehrere Schlösser austauschen und verlangt hierfür Ersatz.

•  Personenschaden: Bei der Reparatur eines Gabelstaplers betätigt der Mitarbeiter eines Logistikunternehmens aus Versehen den Anlasser. Der Gabelstapler setzt sich in Bewegung und drückt einen Kollegen an die Wand. Er erleidet schwere Verletzungen.

•  Personen- und Sachschaden: Ein Fahrdienstleiter auf dem Bahnhof einer eingleisigen Strecke veranlasst die Einfahrt eines Personenzugs in ein besetztes Gleis und versäumt dabei, Hilfssperren einzulegen. Die zwei Züge prallen zusammen. Beim Zusammenstoß verletzen sich einige Passagiere, zudem entsteht an beiden Zügen ein erheblicher Sachschaden.

•  Vermögensschaden: Ein Gehaltssachbearbeiter versäumt, für einen nebenberuflich beschäftigten Hauswart Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Anlässlich einer Revision wird das Versäumnis entdeckt. Der Sachbearbeiter muss für den Schaden haften.

 

Services der Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung

Wir bieten Ihnen umfangreiche Serviceleistungen:

•  Schadenservice rund um die Uhr im In- und Ausland
•  Online-Schadenmeldung
•  Zusenden von Bescheinigungen für die Steuererklärung

Bauherrenhaftpflichtversicherung

 

Das “Muss” für jeden Bauherren

√ Versicherungsschutz während eines Bauvorhabens

√  komplette Absicherung bei Zahlung eines Einmalbeitrags

√ Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung inklusive

√  Wahl zwischen zwei Versicherungssummen

 

Bauherrenhaftpflichtversicherung: Mit uns bauen Sie sorgenfrei

Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn Dritte auf Ihrer Baustelle zu Schaden kommen. Die günstige Bauherrenhaftpflichtversicherung der DEVK schützt Sie vor Haftungsrisiken.

 

Was ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

“Die Verantwortung für meine Baustelle delegiere ich an den Bauunternehmer.” Das sagen viele Bauherren, doch wenige wissen, dass sie selbst haften, wenn die Baufirma den Schaden nicht begleichen kann oder der Verantwortliche nicht zweifelsfrei zu ermitteln ist. Bauherren werden außerdem zur Verantwortung gezogen, wenn sie

• die Verkehrssicherungs- und Überwachungspflicht verletzen (z. B. durch mangelnde Beleuchtung oder nicht ausreichende Beschilderung),

• bei der Auswahl der am Bau beteiligten Personen nicht sorgfältig vorgehen oder

• bei Arbeiten, die Sie in Eigenleistungen erbringen, jemanden schädigen.

 

Bauherrenhaftpflicht Leistungen

Mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung der DEVK zahlen Sie einen einmaligen Beitrag zu Baubeginn und sind bis zur Beendigung der Bauarbeiten, max. aber zwei Jahre lang, versichert.

Folgende Versicherungssummen stehen Ihnen zur Auswahl:

• 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden und 1 Million Euro für Vermögensschäden

• 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden und 1 Million Euro für Vermögensschäden

Kommt es zu Schadenersatzforderungen, prüfen wir für Sie, ob diese berechtigt sind und wehren unberechtigte Ansprüche für Sie ab – notfalls auch vor Gericht.

 

Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe gegen Zuschlag mitversichert

Sie möchten bei Ihrem Bauvorhaben selbst anpacken? Dann können Sie Bauarbeiten in Eigenregie (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) gegen einen Zuschlag in die Bauherrenhaftpflichtversicherung einschließen. Freunde und Bekannte, die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe mit anpacken, sind dann ebenfalls mitversichert. Unsere DEVK-Berater helfen Ihnen hierzu gerne weiter.

Betriebshaftpflichtversicherung

 

Damit Sie im Ernstfall nicht alleine dastehen

√ optimaler Schutz gegen Ansprüche Dritter

√ leistungsstarke Absicherung zum attraktiven Preis

√ schnelle Schadenregulierung

 

Betriebshaftpflichtversicherung: idealer Schutz für Unternehmer

Im Alltag Ihres Betriebs können in vielen Bereichen Schäden entstehen. Mit der günstigen Betriebshaftpflicht der DEVK schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter umfassend vor gesetzlichen Schadenersatzansprüchen Dritter.

 

Haftpflichtversicherung: Unternehmen haften für Schäden

Auch im Geschäftsleben gilt: Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür haften. Und im Alltag eines jeden Betriebs können schnell Schäden entstehen, die je nach Schadenhöhe das Unternehmen und damit die persönliche Existenz gefährden.

Sorgen Sie mit der DEVK-Betriebshaftpflichtversicherung dafür, dass Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen bestens geschützt ist.

• Wir prüfen, ob und in welcher Höhe ein Schadenersatzanspruch besteht,
• zahlen die Entschädigung, wenn die Forderung berechtigt ist
• oder wehren sie ab, wenn es sich um einen ungerechtfertigten Anspruch handelt.

Kommt es darüber hinaus zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt die DEVK für Sie sogar den Prozess und trägt die Kosten.

 

Für jeden Betrieb den passenden Schutz

Im Rahmen der DEVK-Betriebshaftpflichtversicherung sind unsere Versicherungssummen speziell auf Ihre Betriebsart abgestimmt:

• Wählen Sie für Personen- und Sachschäden aus Versicherungssummen in Höhe von 3 Mio. Euro, 5 Mio. Euro oder 10 Mio. Euro aus.
• mitversicherte Vermögensschäden sind bis 500.000 Euro abgesichert.

Ob Schlüsselverlust, Mietsachschäden oder Tätigkeitsschäden, mit der DEVK-Betriebshaftpflichtversicherung sind Sie immer top aufgestellt. Die Leistungen für Betriebe aus dem Handel, Dienstleistungssektor oder Handwerk können Sie schnell und einfach vergleichen.

 

Wann brauche ich eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Mitarbeiter Ihrer Handwerksfirma führen Renovierungen bei einem Kunden durch. Auch das Treppengeländer soll erneuert werden. Die Arbeit mit der Flex wirft ordentlich Funken. Die nicht ausreichend abgedeckten Fenster werden dabei beschädigt und müssen ersetzt werden. Wir übernehmen die Instandsetzungskosten.

Ein Handwerker bohrt eine Elektroleitung an, wodurch ein Überspannungsschaden eintritt. Die Nachbarn fordern Ersatz für Elektrogeräte, der Gewerbebetrieb im Haus muss seinen Betrieb unterbrechen. Wir übernehmen die Prüfung der Haftungsfrage und setzen uns für den Versicherungsnehmer mit den Geschädigten in Verbindung.

Im Präsentationsraum eines Fliesengeschäfts stürzt ein Kunde über einen im Weg stehenden Karton. Er bricht sich den Arm. Er wendet sich an den Inhaber des Fliesengeschäftes und fordert die Übernahme der Behandlungskosten (Krankenhaus und Reha) sowie den Ersatz seines Verdienstausfalls als Zahnarzt.

BOOTSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

 

Schutz für Skipper und Freizeitkapitäne

√ keine Selbstbeteiligung im Schadenfall

√ 10 Mio. Euro Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden

√ Befriedigung berechtigter und Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche

 

Bootshaftpflichtversicherung: mit uns setzen Sie die Segel richtig

Ob mit Motorboot oder Segelschiff: Wer in seiner Freizeit gerne über die sieben Weltmeere schippert, sollte nicht auf umfassenden Versicherungsschutz verzichten. Unsere günstige Bootshaftpflichtversicherung sichert Freizeitkapitäne weltweit ab.

 

Sicher schippern mit unserer Bootshaftpflicht

Eine Seefahrt, die ist lustig … solange nichts passiert. Denn bei Unfällen sowie Personen – und Sachschäden, die Sie mit Ihrem Boot bei Dritten verursachen, hört der Spaß schnell auf. Die Haftpflichtversicherung für Boote der DEVK haftet für Schäden, die Sie mit dem versicherten Boot verursachen und schützt Sie vor finanziellen Folgen. Zudem prüfen wir Schadenersatzansprüche und wehren unberechtigte Forderungen ab.

Versichert ist über die Bootshaftpflicht der Bootsführer sowie alle zur Bedienung des Fahrzeugs berechtigten Personen.

Folgende Boote sind über die Bootshaftpflichtversicherung abgesichert:

• Motorboote
• Jetski
• Segelboote mit und ohne Hilfsmotor
• Segeljachten mit und ohne Hilfsmotor

 

Bootshaftpflicht: Leistungen und Services im Überblick

Die Bootshaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab und prüft, ob Schadenersatzansprüche bestehen. Unberechtigte Forderungen werden für Sie abgewehrt, notfalls auch vor Gericht. Profitieren Sie bei unserer Bootshaftpflicht auch von folgenden Vorteilen:

• Versicherungssumme Personen- und Sachschäden: 5 oder 10 Mio. Euro
• Versicherungssumme Vermögensschäden: 1 Mio. Euro
• weltweiter Versicherungsschutz bei Schadensersatzforderungen, durch Schäden, die in direktem Zusammenhang mit Ihrem Boot entstehen
• Schäden durch Ziehen von Wasserskiläufern und Schirmdrachenfliegern abgesichert
• umfänglicher Schutz auch bei Segelregatten
• Brand- und Explosionsschäden versichert

 

Was kostet eine Bootshaftpflicht?

Wie teuer für Skipper eine Haftpflichtversicherung ist, kommt darauf an, welcher Bootstyp versichert werden soll. Handelt es sich z. B. um ein Motor- oder Segelboot bzw. um eine Motor- oder Segelyacht? Relevant hierbei sind u. a. die Motorstärke oder die Segelfläche in Quadratmetern. Der Beitrag variiert somit je nach Wasserfahrzeug.

 

Praxisbeispiele: Wann hilft mir die Bootshaftpflichtversicherung?

“Was soll denn schon passieren?” Eine Frage, die auch Ihnen mit Sicherheit bekannt vorkommt. Im besten Fall behalten Sie recht, doch wenn Sie mit Ihrem Boot in eine ernste Situation kommen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unsere Praxisbeispiele zeigen, wann unsere Bootshaftpflicht Sie schützt.

Sie möchten im Hafen anlegen und beim Manövrieren beschädigen Sie ein anderes Boot. Bei diesem Sachschaden deckt die Bootshaftpflicht die Reparaturkosten für dieses Boot ab. Dabei ist es egal, ob sich der Unfall in Deutschland oder im Ausland bei einer Reise ereignet.

Beim Ausflug auf dem Meer übersehen Sie ein anderes Boot und es kommt zum Zusammenstoß. Dabei gibt es Verletzte und eine Person muss ins Krankenhaus. Bei Personenschäden übernimmt die Bootshaftpflichtversicherung das Schmerzensgeld, Behandlungskosten sowie einen möglichen Rechtsstreit.

Unterwegs stellen Sie fest, dass Ihr Boot scheinbar Öl verliert, das ins Gewässer fließt. Im schlimmsten Fall müssen Sie für den gesamten Schaden mit Ihrem Vermögen haften. Auf unsere Bootshaftpflicht ist Verlass und Sie müssen sich keine Sorgen um finanzielle Folgen machen.

TIERHALTERHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

 

Tierisch guter Versicherungsschutz

√ leistungsstarke Tierhaftpflicht für Hund und Pferd

√ keine Selbstbeteiligung im Schadenfall

√ günstiger Staffelnachlass für bis zu vier Tiere

 

Tierhalterhaftpflichtversicherung: Rundumschutz für Tierbesitzer

Was ist, wenn das Temperament mit Ihrem vierbeinigen Liebling mal durchgeht? Für Schäden, die Ihr Haustier anrichtet, haften Sie als Tierhalter persönlich. Wir sichern Sie ab.

 

Tierhalterhaftpflicht: Besitzer haften für Ihre Lieblinge

Auch wenn Sie Ihr Tier gut erzogen haben und ihm vertrauen: Tiere können genau wie wir Menschen mal einen schlechten Tag haben und einen Schaden verursachen. Daher sollten Sie als Hundehalter oder Pferdebesitzer auch ohne gesetzliche Verpflichtung eine Tierhaftpflichtversicherung abschließen.

Denn im Schadenfall gilt: Als Tierhalter haften Sie für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die ihr Vierbeiner verursacht, persönlich.

Der Leistungsumfang unserer Tierhalterhaftpflichtversicherung richtet sich nach dem Tier, das Sie bei der DEVK versichern möchten.

• Hundehaftpflicht: leistungsstarker Schutz für Sie und Ihren vierbeinigen Freund
• Pferdehaftpflicht: umfassende Absicherung für Ross und Reiter

 

Wo leistet die Haftpflichtversicherung für Tiere?

Wir stehen Ihnen in folgenden Bereichen mit unserem Versicherungsschutz zur Seite:

• Personenschäden
• Sachschäden, auch an gemieteter Einrichtung (z. B. Pferde-Transportbox)
• Vermögensschäden
• Flurschäden (z. B. Weiden, Koppeln oder Felder, die Pferde beschädigen)

 

Tierhalterhaftpflichtversicherung: Was ist versichert?

Unsere Tierhalterhaftpflichtversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz bei einer Versicherungssumme von 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie 1 Million Euro für Vermögensschäden. Wir sichern Sie ab und

• prüfen, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden aufkommen müssen,
• zahlen den Schaden, wenn die Forderung begründet ist oder
• wehren unbegründete Forderungen für Sie ab und
• führen den Prozess und tragen ggf. die Kosten, wenn es darüber hinaus zu einem Rechtsstreit kommt.

 

Das Plus an Leistung für Hundehalter

• Forderungsausfallversicherung, wenn beim Schädiger nichts zu holen ist. Personen- und Sachschäden sind bis 5 Millionen Euro abgesichert, Vermögensschäden bis 1 Million Euro (2.000 Euro Selbstbeteiligung)
• Mitversicherung von Schäden durch ungewollten Deckakt
• Mitversicherung von Mietsachschäden durch Hunde an Räumen in Gebäuden und Schiffskabinen
• Mitversicherung von Mietsachschäden an mobilen Gegenständen der Reiseunterkunft
• Versicherungsschutz gilt auch in der Hundeschule
• 26 Wochen Welpenvorsorge

 

Das Plus an Leistung für Pferdebesitzer

• Forderungsausfallversicherung, wenn beim Schädiger nichts zu holen ist. Personen- und Sachschäden sind bis 5 Millionen Euro abgesichert, Vermögensschäden bis 1 Million Euro (2.000 Euro Selbstbeteiligung)
• Versicherungsschutz bei Eigenschaden des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters oder Reittiernutzers
• Fremdreiterrisiko (auch bei Reitbeteiligung Minderjähriger) mitversichert
• Mitversicherung von Mietsachschäden durch Pferde an Stallungen, Reithallen und festen Pferdeboxen
• Haftpflichtschutz bei Flurschäden durch Pferde
• 26 Wochen Fohlenvorsorge

 

Was kostet eine Tierhalterhaftpflicht?

Beim Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht unterscheiden sich die Kosten je nachdem, welches Tier Sie bei uns versichern möchten. Eine Absicherung Ihres Hundes ist bei uns schon ab 6,60 Euro im Monat möglich. Den Versicherungsschutz für Ihr Pferd können Sie bereits ab 10,20 Euro im Monat abschließen. 

HAUS- UND GRUNDBESITZERHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

 

Ihre Absicherung für ein sicheres Zuhause

√ haftet bei Verletzung der Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht

√ Prüfung der Haftungsfrage und Abwehr unberechtigter Ansprüche

√ privat genutzte Gastanks beitragsfrei mitversichert

 

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: als Eigentümer auf der sicheren Seite

Unsere Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie vor Schadenersatzforderungen, wenn Sie auf Ihrem Grundstück die Verkehrssicherungs- oder Instandhaltungspflicht verletzen und dadurch einem Dritten etwas zustößt.

 

Was ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Als Eigentümer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern können Sie sich über laufende Mietzahlungen freuen. Sie tragen aber auch das Haftungsrisiko und müssen unbegrenzt für Schäden aufkommen, die auf eine Verletzung der Instandhaltungs- oder Verkehrssicherungspflicht zurückzuführen sind. Gerade wenn Menschen in diesem Fall zu Schaden kommen, kann das schnell zu Zahlungen in Millionenhöhe führen. Und selbst wenn Sie nicht direkt für den Unfall verantwortlich sind, können Sie als Grundbesitzer haftbar gemacht werden.

Unsere Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (auch Eigentümerhaftpflicht genannt) schützt Sie vor diesen finanziellen Folgen. Wenn jemand mit Forderungen auf Sie zukommt, prüfen wir, ob diese berechtigt sind und wehren unberechtigte Ansprüche für Sie ab – notfalls auch vor Gericht.

 

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Leistungen im Überblick

Wichtiger Schutz für wenig Geld. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung leistet für Schäden, die durch unzureichende Beachtung entstehen:

• bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (z. B. mangelhafte Beleuchtung des Hauseingangs, schadhafte Wege oder ungenügendes Räumen und Streuen bei Schnee und Eisglätte)
• bei Verletzung der Instandhaltungspflicht (z. B. herabfallende Dachziegel)

Ihre Vorteile: Privat genutzte Gastanks sind beitragsfrei mitversichert. Zudem sind Besitz und Betrieb einer Photovoltaikanlage bis 50 kWp über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgesichert.

Wir bieten Ihnen zwei verschiedene Versicherungssummen an, aus denen Sie wählen können:

• 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und 1 Million Euro für Vermögensschäden
• 5 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und 1 Million Euro für Vermögensschäden

 

Services im Überblick

• Schadenservice rund um die Uhr im In- und Ausland
• Online-Schadenmeldung
• Zusenden von Bescheinigungen für die Steuererklärung

 

Wann brauche ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

 

Personenschaden

Sie sind Ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen und ein Spaziergänger rutscht auf dem glatten Bürgersteig vor Ihrem Haus aus. Er fällt auf den Kopf und erleidet eine schwere Schädelprellung.

 

Sachschaden

Durch einen schweren Herbststurm werden mehrere Dachziegel vom Dach Ihres Hauses gerissen und auf die Straße geweht. Dabei beschädigen sie einige Autos, die in Ihrer Straße gepackt wurden.

 

GEWÄSSER-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

 

Öltankversicherung für mehr Sicherheit

√ 5 Mio. Euro Versicherungssumme für durch Ihren Öltank verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden

√ Kostenübernahme für die Beseitigung der Schäden (z. B. Reinigung und Entsorgung)

√ Wir erstatten ebenfalls Schäden an Ihrem Haus

 

Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung: zuverlässiger Schutz für Eigentümer von Öltanks

Wussten Sie, dass Eigentümer von Öltanks für Gewässerschäden haften, die durch ein Leck in ihrem Öltank entstehen? Sorgen Sie deshalb vor: Mit der günstigen Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung der DEVK.

 

Warum ist eine Gewässerschadenhaftpflicht sinnvoll?

Das Wasserhaushaltsgesetz regelt, dass Eigentümer einer Ölheizungsanlage mit entsprechenden Öltanks unbegrenzt für Schäden haftbar gemacht werden können, die durch den Austritt von Heizöl entstehen. Auch wenn Sie als Eigentümer keine Schuld tragen.

Mit einer Gewässerschadenhaftpflicht sind Sie vor Kostenrisiken geschützt, die aus Ihrer Haftungspflicht für Öltanks oder Behälter zur Lagerung und Verwendung von Heizöl resultieren. So springt die Öltankversicherung z. B. ein, wenn beim Betanken Ihrer Heizung Öl ausläuft und im Boden versickert.

Die DEVK-Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt zusätzlich die Kosten für die Abwendung, Minderung und Beseitigung des entstandenen Schadens. Wir erstatten sogar Schäden an Ihrem eigenen Haus, sofern diese auf den Austritt gewässerschädlicher Stoffe zurück zu führen sind.

 

Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung: Was ist versichert?

• Versichert sind: die Haftpflicht als Inhaber eines Öltanks oder Behälters zur Lagerung/Verwendung von Heizöl bis 10.000 Liter,
• die Rettungskosten zur Abwendung oder Minderung des Schadens und
• Schäden an Ihren unbeweglichen Sachen, die entstehen können, wenn die gewässerschädlichen Stoffe bestimmungswidrig aus der Anlage austreten.

Die Versicherungssumme der Öltankversicherung beträgt fünf Millionen Euro für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden.

 

Services der Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

• Schadenservice rund um die Uhr im In- und Ausland
• Online-Schadenmeldung
• Zusenden von Bescheinigungen für die Steuererklärung

 

Wo hilft mir meine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung?

Beim Befüllen Ihres Öltanks bricht das Rohr, durch das Heizöl in den Tank fließt. Bevor das Leck bemerkt wird, landen mehrere hundert Liter Öl im Vorgarten des Gebäudes, im Erdreich und in der Kanalisation. Als Eigentümer des Öltanks haften Sie dafür.

Ein Fluss in der Nähe Ihres Grundstücks tritt über die Ufer und das Hochwasser dringt in Ihren Keller ein. Dort schwemmt es den Öltank auf. Der Austritt des Öls hat finanzielle und ökologische Folgen, für die Sie als Eigentümer haften.

JAGDHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

 

Auf der Jagd leistungsstark geschützt

√ Pflichtversicherung zum günstigen Beitrag

√ Jagdhund und Beizvögel mitversichert

√ Jäger-Schutzbrief mit Jagdwaffen- und Jagd-Rechtsschutzversicherung für Rundumschutz

 

Jagdhaftpflichtversicherung: Ihr Komplettschutz inklusive Jagdhund, Beizvögel und Sportwaffen

Ob Jäger oder Falkner: Wer in Deutschland auf die Jagd gehen will, muss eine Jagdhaftpflichtversicherung abschließen. Mit der Haftpflichtversicherung für die Jagd sind Sie jederzeit optimal abgesichert.

 

Jagdhaftpflichtversicherung: für ein sicheres Gefühl im Revier

In Deutschland ist die Jagdhaftpflichtversicherung eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Ohne sie kann kein Jagdschein beantragt noch verlängert werden.

Wichtig ist der Schutz, da auch erfahrenen Jägern Missgeschicke passieren können. Nicht selten führen diese zu großen finanziellen Belastungen. Umso wichtiger, dass Sie sich gegen Schadenersatzansprüche von Dritten absichern. Die Jagdhaftpflichtversicherung bietet Ihnen diesen Schutz, denn sie übernimmt im Versicherungsfall die Kosten für entstandene Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Für folgende Personengruppen empfiehlt sich der Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung:

• Hobbyjäger
• Berufsjäger
• Jagdpächter
• Jagdaufseher
• Förster, Forstbeamte und Forstaufseher
• Falkner

 

Jagdhaftpflicht: Leistungen und Services im Überblick

Die Jagdhaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Es wird geprüft, ob und in welcher Höhe Schadenersatzansprüche bestehen und gezahlt, wenn diese berechtigt sind. Unberechtigte Ansprüche werden für Sie abgewehrt, notfalls auch vor Gericht.

• weltweiter Schutz bei Schadensersatzforderungen, welche durch Schäden entstehen, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer Jagdtätigkeit stehen

• Forderungsausfalldeckung: Erleiden Sie durch einen anderen Jäger einen Personen- oder Sachschaden und der Verursacher kann diesen wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Versicherung nicht begleichen, kommen wir für Ihre Ansprüche auf.

• Jagdhunde und Beizvögel sind über die Jagdhaftpflichtversicherung mitversichert, auch außerhalb der Jagd.

• Schadenservice rund um die Uhr im In- und Ausland

• Online-Schadenmeldung

• Zusenden von Bescheinigungen für die Steuererklärung

 

Praxis-Beispiele: Wann hilft mir die Jagdhaftpflichtversicherung?

Ihr Nachbar weiß, dass Sie jagen und kauft Ihnen Wildfleisch ab. Leider war das Tier von Parasiten befallen und nach dem Verzehr muss Ihr Nachbar zur Behandlung ins Krankenhaus. Er verlangt Schadenersatz für die Behandlung und den Verdienstausfall, den er als Unternehmer hinnehmen muss.

Aus Ihrem nicht gesicherten Gewehr löst sich aus Versehen ein Schuss. Dieser prallt von einem Baum ab und trifft einen Jäger, der auch im Revier unterwegs ist. Der verwundete Arm muss im Krankenhaus behandelt werden. Für die Behandlungskosten und Schmerzensgeldforderungen sollen Sie zahlen.

Sie sind zusammen mit Ihrem Jagdhund auf der Pirsch. Plötzlich rennt Ihr Hund beim Nachsetzen eines Rehs auf die nahegelegene Straße. Zwei Autos, die dort unterwegs sind, verursachen daraufhin einen Verkehrsunfall. Für die Reparatur der beiden beschädigten Autos sollen Sie aufkommen.

Was ist eine Haftpflichtversicherung?

Ein kleines Missgeschick ist schnell passiert – und sorgt oft genauso schnell für großen Ärger. Kleinere Schäden können Sie eventuell noch aus eigener Tasche bezahlen, größere Missgeschicke können aber richtig teuer werden. Schlimmstenfalls kommen lebenslange Zahlungen auf Sie zu, etwa wenn der Geschädigte infolge des Unfalls arbeitsunfähig wird.

Im Fall der Fälle steht die Haftpflichtversicherung finanziell für Sie ein. Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden aufkommen müssen und:

• bezahlen den Schaden, wenn die Forderung begründet ist oder

• wehren die Forderung für Sie ab, wenn sie unbegründet ist.

Was übernimmt die Haftpflichtversicherung?

Der Versicherungsschutz deckt alle Schäden ab, die Sie im privaten oder beruflichen Alltag verursachen können. In der allgemeinen Haftpflichtversicherung sind Leistungen für den Ausgleich von Sach-, Personen- und Vermögensschäden enthalten:

• Sachschaden: Beschädigung oder Zerstörung (fremder) Gegenstände/Sachen

• Personenschaden: Schadenereignis, wie z. B. ein Unfall, das die Verletzung, gesundheitliche Schädigung oder den Tod einer Person zur Folge hat

• echter Vermögensschaden: Als echten Vermögensschaden bezeichnet man einen finanziellen Schaden, der nicht aus einem Sach- oder Personenschaden, sondern direkt aus einem Fehlverhalten resultiert (z. B. wenn Ihr Sohn einen Fehlalarm bei der Feuerwehr auslöst und diese unnötig ausrückt).

• unechter Vermögensschaden: Der unechte Vermögensschaden ist die Folge eines Sach- oder Personenschadens. Er liegt z. B. vor, wenn ein Geschädigter durch einen Unfall (zeitweise) arbeitsunfähig wird und ihm Gehaltseinbußen drohen.

Was zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?

Die Haftpflichtversicherung deckt weite Teile des alltäglichen Lebens ab. Es gibt jedoch einige Fälle, in denen der Schutz nicht greift:

vorsätzliche Schäden
Wer selbst etwas absichtlich zerstört, muss auch dafür haften und den Gegenwert des Schadens aus der eigenen Tasche begleichen.

Eigenschäden
Lassen Sie selbst Ihre Vase fallen, greift der Schutz nicht (gilt auch für Angehörige, die mit Ihnen leben/mitversichert sind).

Bußgelder/Geldstrafen
Die Zahlung von Bußgeldern und Geldstrafen, die durch einen Schadenfall entstehen, übernehmen wir nicht.

Spezielle Risiken absichern

Mit der Privat-Haftpflichtversicherung sichern Sie sich umfassend gegen Alltagsrisiken ab. Spezielle Risiken müssen jedoch separat versichert werden. So sind z. B. Hundehalter in den meisten Bundesländern dazu verpflichtet, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Auch für Hausbauer oder Vermieter lohnt sich der Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung. Wir bieten Ihnen umfassenden Versicherungsschutz in allen Lebenslagen:

• Tierhalterhaftpflichtversicherung: haftet für Schäden, die Ihr Haustier anrichtet

• Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung: Schutz vor Haftungsrisiken, die in Ihrem Beruf auftreten können

• Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Absicherung für Vermieter von Ein- oder Mehrfamilienhäusern

• Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung: für Eigentümer von Öltanks

• Bauherrenhaftpflichtversicherung: schützt vor Haftungsrisiken während des Hausbaus

• Betriebshaftpflichtversicherung: umfassender Schutz für Unternehmen und Firmen

• Jagdhaftpflichtversicherung: optimale Absicherung für Jäger, Falkner und Co.

• Bootshaftpflichtversicherung: bietet Freizeitkapitänen und Skippern vollumfänglichen Schutz

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