Der DEVK-Berater in Bersenbrück - Detlev Arens 05439 - 609250 Detlev.Arens@vtp.devk.de

DEVK Versicherungen in Bersenbrück & Diepholz

Gesagt. Getan. Geholfen.

Einkommenssicherung:

Überlassen Sie Ihr Einkommen nicht dem Zufall. Wir schützen Sie und Ihre Familie vor unvorhergesehenen Einkommenseinbußen.

√ Ihr Schutz vor Einkommenseinbußen

√ überzeugende Leistungen: von der Krankentagegeld- bis zur Berufsunfähigkeitsversicherung

√ persönliche Beratung für eine Lösung, die zu Ihrem Leben passt

BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG


Sorgenfrei die Zukunft planen

√ Sofortschutz ab Versicherungsbeginn

√ Upgrade-Garantie

√ kein Anzeigen des Berufswechsels erforderlich

√ Verzicht auf abstrakte Verweisung

 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Ihre Arbeitskraft ist Ihr Kapital. Die Berufsunfähigkeitsversicherung der DEVK schützt Sie vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit.

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen

Wer mit beiden Beinen im Berufsleben steht, für den ist Berufsunfähigkeit häufig kein Thema. Zu Unrecht, wie die Statistiken belegen: Denn jeder vierte Arbeitnehmer scheidet heute aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Sichern Sie Ihr Einkommen mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) ab.

Junge Menschen, die am Anfang Ihrer beruflichen Karriere stehen, neigen besonders häufig dazu, das Thema Berufsunfähigkeit zu unterschätzen. Dabei ist Berufsunfähigkeit keine Frage des Alters, denn eine krankheitsbedingte Invalidität kann einen jederzeit treffen.

Wozu braucht man eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wussten Sie, dass Arbeitnehmer, die nach dem 2. Januar 1961 geboren wurden, keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz haben? Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, erhalten Sie eventuell eine staatliche Erwerbsminderungsrente von maximal 34 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Private Vorsorge ist daher besonders wichtig und der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.

Kaum staatliche Hilfen für Selbstständige und Berufseinsteiger

Selbstständige haben in der Regel keinen Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Nur in Ausnahmefällen erhalten Selbstständige staatliche Unterstützung. Dies gilt für Berufsgruppen, die in der gesetzlichen Rentenverscherung versichert sind (z. B. Hebammen oder selbstständige Lehrer/Erzieher). Private Vorsorge ist für sie deshalb noch unerlässlicher. Aber auch bei Angestellten, die gerade in den Beruf starten, ist der Vorsorgebedarf hoch. Denn was wenige wissen: In den ersten fünf Jahren der Berufstätigkeit besteht meist kein gesetzlicher Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

 

Wir sichern Ihr Einkommen

Finanzielle Sorgen sind das Letzte, was man braucht, wenn gesundheitliche Probleme das ganze Leben verändern. Mit der BU-Versicherung der DEVK schützen Sie sich vor den finanziellen Risiken einer langwierigen Erkrankung. Können Sie länger als sechs Monate nicht in Ihrem ausgeübten Beruf arbeiten, gleicht unser Berufsunfähigkeitsschutz entstehende Gehaltsverluste aus.

Ihre Vorteile auf einen Blick

• 50 Prozent berufsunfähig, 100 Prozent Leistung: Bei mehr als sechsmonatiger Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent zahlen wir Ihnen die vereinbarte Leistung, solange Sie berufsunfähig sind, wenn nötig bis zum Rentenbeginn. Voraussetzung ist, dass die Laufzeit Ihres Vertrags mit dem Rentenbeginn endet.

• Verlängerungsoption: Bei einer Änderung des gesetzlichen Renteneintrittalters können Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung unkompliziert verlängern.

• kein Berufswechsel erforderlich: Sie müssen in keinem fremden Beruf arbeiten, sondern erhalten volle Leistungen bei Berufsunfähigkeit (Verzicht auf abstrakte Verweisung).

• Leistung bei Pflegebedürftigkeit: Auch wenn Sie durch Unfall oder Krankheit pflegebedürftig werden, erhalten Sie die volle Leistung.

• infektionsbedingtes Tätigkeitsverbot: Wenn Sie (z. B. als Arzt) Ihren Beruf wegen eines Tätigkeitsverbots nicht ausüben dürfen, leisten wir zu 100 Prozent (Infektionsklausel).

• Führerscheinklausel: Wenn Sie als Berufskraft-, Taxi oder Auslieferungsfahrer hauptberuflich ein Kraftfahrzeug führen und Ihnen aufgrund eines verkehrsmedizinischen Gutachtens die Fahrlizenz entzogen wird, leisten wir zu 100 Prozent.

• rückwirkende Zahlung: Bei verspäteter Meldung, z. B. wegen fehlender Prognose, zahlen wir die Leistungen rückwirkend aus.

• kurzer Prognosezeitraum: Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig sind.

• Beitragsfreiheit: Im Leistungsfall müssen Sie keine Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen.

• Beitragspause möglich: Auf Wunsch stunden wir Ihnen in besonderen Lebensphasen (Elternzeit, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit) für maximal ein Jahr den Beitrag. Die Leistungszusagen bleiben dabei natürlich unverändert.

• Unterstützung im Krankheitsfall: Was ist zu tun? Ab wann erhalten Sie Leistungen? Gerne beraten wir Sie persönlich.

• weltweiter Schutz: Der Versicherungsschutz bleibt auch im Urlaub oder bei einem Umzug ins Ausland bestehen.

• Upgrade-Garantie: Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern, können Sie Ihren Versicherungsschutz im Rahmen unserer Nachversicherungsgarantie anpassen. Wir verzichten hierbei auf eine erneute Gesundheitsprüfung, Sie müssen also keine weiteren Gesundheitsfragen beantworten.

• Inflationsschutz: Sie haben die Möglichkeit, eine Beitrags- und/oder Leistungsdynamik einzuschließen und damit Ihre Versicherungsleistung regelmäßig zu erhöhen.

• Sofortschutz ab Versicherungsbeginn: Sie genießen direkten Schutz ohne Wartezeit.

 

Risikozuschlag vermeiden: unser neues Gesundheitsprogramm VitalPlus

Sie möchten sich wohler und fitter fühlen und nicht aufgrund Ihres Gewichts bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung einen Risikozuschlag zahlen? Die DEVK unterstützt Sie mit dem neuen Gesundheitsprogramm VitalPlus dabei.

Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner„zanadio“ (zanadio.de) helfen wir Menschen mit Adipositas (starkem Übergewicht) und geben Hilfestellung bei Themen rund um Ernährung, Bewegung und Gewohnheiten. Im Fokus stehen langfristige Ziele, die sich an Ihren Bedürfnissen orientieren, um u. a. den bekannten Jojo-Effekt zu vermeiden. Erreichen Sie mit unserem neuen Programm nach 12 Monaten eine Reduzierung Ihres Gewichts, wird der Risikozuschlag verringert oder entfällt sogar komplett. Bei „zanadio“ handelt es sich um ein CE-zertifiziertes Medizinprodukt: Aktuell ist es eine der wenigen im Verzeichnis des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) gelisteten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA).

 

Wie funktioniert die Teilnahme am Gesundheitsprogramm VitalPlus?

Schritt 1: In unserem Angebot bestätigen Sie die Teilnahme am Gesundheitsprogramm.
Schritt 2: Holen Sie sich ein Rezept für „zanadio“ (Arzt, Therapeut oder Telemedizinanbieter).
Schritt 3: Reichen Sie für einen Freischaltungs-Code das Rezept bei Ihrer Krankenkasse ein.
Schritt 4: Laden Sie die „zanadio“-App herunter, Code eingeben und los geht’s!
Schritt 5: Nach zwölf Monaten prüfen wir das Ergebnis und geben Ihnen eine Rückmeldung.

 

Medical Home Service: die Gesundheitsprüfung zuhause

Kein Gang zum Arzt, keine Wartezeiten, schnellere Antragsbearbeitung: Mit dem Medical Home Service der DEVK können Sie die notwendige Gesundheitsprüfung an einem Ort Ihrer Wahl erledigen. Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Jahresrente von über 24.000 Euro schicken wir medizinisches Fachpersonal z. B. zu Ihnen nach Hause. Die Gesundheitsexperten klären mit Ihnen die Gesundheitsfragen und führen die Untersuchungen durch. Bis zu einer Jahresrente von 24.000 Euro benötigen wir für den Vertragsabschluss grundsätzlich keine ärztliche Untersuchung.

 

JobStarter-BU: Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende und Berufseinsteiger

Ausbildung, erster Job, Zukunftspläne – wer macht sich da schon Gedanken über Krankheit oder Berufsunfähigkeit? Längere Krankheitsphasen können jedoch in jedem Alter auftreten. Da Sie in den ersten fünf Jahren Ihrer Berufstätigkeit keinen Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente haben, ist individuelle Vorsorge in dieser Phase besonders wichtig. Mit der JobStarter-Berufsunfähigkeitsversicherung bietet die DEVK Auszubildenden und Berufseinsteigern umfassenden Versicherungsschutz zu besonders günstigen Konditionen.

 

Die Vorteile der JobStarter-BU

günstiger Einstiegsbeitrag – voller Leistungsumfang
Auszubildende und Berufsanfänger zwischen 15 und 30 Jahren erhalten den vollen Berufsunfähigkeitsschutz zu besonders attraktiven Startbeiträgen.

Beitragsgarantie
Fünf Jahre lang zahlen Sie den günstigen Einstiegsbeitrag. Im Anschluss erhöhen sich die Beiträge fünf Jahre lang in kleinen Schritten und bleiben danach dauerhaft auf gleichem Niveau.

Upgrade-Garantie
Nach zehn Jahren können Sie Ihren Schutz mit unserer Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen (z.B. bei Heirat oder Geburt eines Kindes)

 

Grundfähigkeitsversicherung für Schüler und Studenten

Einen besonders kostengünstigen Vorsorgeeinstieg bietet unsere Grundfähigkeitsversicherung für Kinder ab 10 Jahren, Schüler und Studenten. Sie zahlt Ihnen eine monatliche Rente, wenn eine elementare körperliche Fähigkeit in Folge einer Krankheit oder eines Unfalls beeinträchtigt ist. Bei Eintritt ins Berufsleben kann die Grundfähigkeitsversicherung ganz unkompliziert in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgetauscht werden – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

KRANKENTAGEGELDVERSICHERUNG


Krankentagegeld – gegen das Kostenrisiko

√ Sicherung des Lebensstandards

√ Sicherung von Zahlungsverpflichtungen

√ Vermögensschutz für Sie und Ihre Angehörigen

√ keine allgemeine Wartezeit bei Unfällen

 

Krankentagegeldversicherung

Wenn Ihre Gesundheit angeschlagen ist, sind Geldsorgen kein gutes Heilmittel. Sorgen Sie deshalb rechtzeitig vor. Mit den Tagegeldern der DEVK minimieren Sie Ihre finanziellen Risiken bei Krankenhausaufenthalten und unfall- oder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.

Eine langwierige Erkrankung kann das Leben aus den Angeln heben – auch finanziell. Denn Zeiten krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit gehen mit Verdienstausfällen und zusätzlichen finanziellen Belastungen einher. Mit den Tagegeldern der DEVK können Sie sich und Ihre Familie vor finanziellen Mehrbelastungen und Einkommenseinbußen effizient schützen.

 

Das Krankentagegeld der DEVK (KT)

Langwierige Erkrankungen stellen nicht nur Körper und Seele auf eine harte Belastungsprobe. Auch der Geldbeutel leidet darunter, denn das gesetzliche Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit fällt für Arbeitnehmer bis zu 25 Prozent niedriger aus, als das gewohnte Nettoeinkommen. Bei Selbstständigen und Freiberuflern sind die Einkommenseinbußen im Krankheitsfall noch dramatischer. Beugen Sie solchen Versorgungslücken vor. Mit einer Krankentagegeldversicherung der DEVK sichern Sie Ihr Einkommen im Krankheitsfall ab.

Einkommenslücken bei Arbeitsunfähigkeit

Zeiten längerer Arbeitsunfähigkeit können bittere finanzielle Folgen haben: Während der ersten sechs Wochen zahlt Ihr Arbeitgeber das Gehalt in gewohnter Höhe weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse und zahlt noch maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Nach Abzug der Arbeitnehmeranteile zu den Sozialversicherungen müssen Sie unterm Strich mit einer Einkommenseinbuße von bis zu 25 Prozent Ihres Nettoeinkommens rechnen. Bei laufenden Zahlungsverpflichtungen wie Baufinanzierungen und Darlehen können solche Verdienstausfälle besonders schwerwiegende Folgen haben. Schützen Sie sich und Ihre Familie vor krankheitsbedingten Versorgungslücken – mit der Krankentagegeldversicherung der DEVK.

 

Ihre Vorteile als Arbeitnehmer:

• keine Einkommenseinbußen bei längerer Krankheit
• steuerfreie und zeitlich unbegrenzte Auszahlung des Krankentagegeldes, auch an Sonn- und Feiertagen
• frei wählbare Karenzzeiten, für Arbeitnehmer frühestens ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (KT 43) oder wahlweise ab dem 92. (KT 92), 183. (KT 183) oder 365. (KT 365) Tag der Arbeitsunfähigkeit
• kein Gehaltsnachweis bei Tagegeldern bis 20 Euro
• bei Unfall entfällt die allgemeine Wartezeit

 

Ihre Vorteile als Selbständiger und Freiberufler:

• Krankentagegeld bereits ab dem 15. (KT 15) oder 29. (KT 29) Tag der Arbeitsunfähigkeit
• bei stationärer Behandlung Krankentagegeld ab dem 3. Tag des Krankenhausaufenthaltes und für die gesamte Dauer der stationären Behandlung (nur bei KT 15 und KT 29)
• bei Unfall entfällt die allgemeine Wartezeit

Die Leistungsvoraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen, den Tarifen zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Teil I bis III).

 

Das Krankenhaustagegeld der DEVK (KHS)

Krankenhausaufenthalte gehen ins Geld: gesetzliche Zuzahlungen von bis zu 280 Euro, Kosten für Fernsehen und Telefon, Fahrtkosten für Besuche von Familienangehörigen – lauter Ausgaben, die sich summieren. Muss darüber hinaus noch eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung bezahlt werden, ist die finanzielle Belastung besonders hoch. Mit dem Krankenhaustagegeld der DEVK können Sie finanzielle Mehrbelastungen auffangen bei Tagesätzen von bis zu 60 Euro für Erwachsene und 35 Euro für Kinder.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

• Tagegeldanspruch für die gesamte Dauer eines Krankenhausaufenthalts (inkl. Sonn- und Feiertage)
• steuerfreie, zeitlich unbegrenzte Auszahlung, einzige Ausnahme: Bei stationärer Psychotherapie ist der Leistungsanspruch auf vier Wochen beschränkt.
• bei Unfall entfällt die allgemeine Wartezeit

Erweiterte Leistung mit dem Ergänzungstarif (KHS-E)

Mit unserem Ergänzungstarif (KHS-E) können Sie den Leistungsumfang Ihrer Krankenhaustagegeld-Versicherung (KHS) gezielt erweitern. Bei schwerwiegenden und behandlungsintensiven Erkrankungen sind Sie auf diese Weise besonders gut versorgt. Der Tarif KHS-E umfasst folgende Leistungen:

• Verdopplung des Krankenhaustagegeldes bei Unfällen, Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs
• Krankenhaustagegeld auch bei stationären Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen zu den oben genannten Krankheitsbildern
• Bei versicherten Kindern wird bis zum vollendeten 12. Lebensjahr das in KHS-E vereinbarte Tagegeld auch bei anderen stationär zu behandelnden Erkrankungen geleistet, um die Unterbringung eines begleitenden Elternteils im Krankenhaus zu ermöglichen.

Den Tarif KHS-E können Sie ausschließlich in Verbindung mit unserer Krankenhaustagegeld-Versicherung (KHS) und nur in gleicher Höhe abschließen.

Die Leistungsvoraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen, den Tarifen zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Teil I bis III).

GRUNDFÄHIGKEITSVERSICHERUNG


Unser Kraftpaket für Ihre Sicherheit

√ Absicherung körperlicher Grundfähigkeiten

√ Zahlung einer monatlichen Rente

√ erweiterter Schutz bei schwerer Krankheit möglich

 

Grundfähigkeitsversicherung

Wenn eine wichtige körperliche Fähigkeit beeinträchtigt wird, droht in vielen Fällen auch ein Verlust des eigenen Einkommens. Für diesen Fall ist der Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll.

Wenn der Körper nicht mehr mitspielt

Ob Sehen, Sprechen, Hören, Gehen oder Heben: Jeder, der im Job richtig zupackt, nutzt ganz selbstverständlich seine körperlichen Grundfähigkeiten. Doch was passiert, wenn eine dieser Fähigkeiten beeinträchtigt ist?

Mit der DEVK-Grundfähigkeitsversicherung können Sie sich vor existentiellen Risiken in Folge einer Erkrankung oder eines Unfalls schützen.

Absicherung für alle, die richtig anpacken

Handwerker, Fitnesstrainer oder Pflegekräfte – nur drei von vielen Berufsgruppen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit vollen Körpereinsatz zeigen. Eine Beeinträchtigung grundlegender Fähigkeiten trifft sie damit besonders hart.

Die preiswerte und leistungsstarke Grundfähigkeitsversicherung der DEVK sichert die Arbeitskraft mit der Zahlung einer zuvor vereinbarten monatlichen Rente finanziell ab. Dabei spielt es keine Rolle, ob Versicherte angestellt oder selbstständig sind.

 

Gut geschützt von Kopf bis Fuß: Grundfähigkeiten im Überblick

Die Basis-Grundfähigkeiten sichern Sie bei einem Abschluss der Grundfähigkeitsversicherung ab. Mit dem Abschluss des Zusatzbausteins “Grundfähigkeiten Plus” haben Sie die Möglichkeit, weitere Fähigkeiten abzusichern.

Basis-Schutz

Körperliche Fähigkeiten

Arme gebrauchen: Sie sind nicht mehr in der Lage, beide Hände gleichzeitig hinter den Kopf zu bewegen und dabei den Nacken zu berühren sowie beide Hände gleichzeitig am Rücken zusammenzuführen.

Hand gebrauchen:
Sie können mit der linken oder rechten Hand eine Flasche mit Schraubverschluss, welche bereits einmal geöffnet wurde, nicht öffnen und wieder verschließen.

Heben und Tragen: Sie schaffen es nicht, mit dem linken oder rechten Arm einen zwei Kilogramm schweren Gegenstand von einem Tisch zu heben und ihn fünf Meter auf festem und ebenem Boden zu tragen.

Gehen: Sie sind nicht in der Lage, in 20 Minuten selbstständig eine Strecke von 400 Metern über einen festen und ebenen Boden gehend zurückzulegen.

Treppensteigen: Sie sind nicht mehr selbstständig in der Lage, 12 Treppenstufen hinauf- und hinabzusteigen, ohne eine Pause von mindestens einer Minute machen zu müssen.

Körperliche Fähigkeiten

Knien: Es ist Ihnen nicht möglich, sich aus eigener Kraft auf einem oder zwei Knien hinzuknien, um mit den Fingern den Boden zu berühren, und sich danach wiederaufzurichten.

Bücken: Sie sind nicht mehr in der Lage, sich aus eigener Kraft zu bücken, um mit den Fingern den Boden zu berühren, und sich danach wiederaufzurichten.

Sitzen: Sie sind nicht in der Lage, 20 Minuten ununterbrochen zu sitzen, auch nicht mit Änderung der Sitzposition oder mit Abstützen auf Armlehnen.

Stehen: Selbst mit Veränderung der Körperhaltung schaffen Sie es nicht mehr, zehn Minuten lang auf festem und ebenem Boden zu stehen, ohne sich abzustützen.

Greifen und Halten: Sie schaffen es nicht mehr, mit einer Hand einen Gegenstand mit einem Gewicht von 200 Gramm (z. B. Wasserglas oder Smartphone) zu greifen und ununterbrochen für 5 Minuten zu halten. Auch nicht, wenn Sie den Unterarm dafür ablegen.

Sensorische Fähigkeiten

Sehen: Ihr Sehvermögen ist so stark eingeschränkt, dass auf jedem Auge nur noch ein Restsehvermögen von höchstens 5 Prozent oder eine Einschränkung des Gesichtsfeldes auf höchstens 15 Grad Abstand vom Zentrum besteht.

Sprechen: Ihre Sprechfähigkeit oder sprachliche Ausdrucksfähigkeit ist nach abgeschlossenem Spracherwerb so weit eingeschränkt, dass Sie nicht mehr mittels Sprache mit Ihrer Umwelt kommunizieren können, da Sie keine verständlichen Worte mehr formen können.

Hören: Bei Ihnen besteht auf beiden Seiten nur noch ein Resthörvermögen von höchstens 25 Prozent, so dass Sie Gesprächspartner bei normaler Sprechlautstärke nicht mehr hören können.

Pflegebedürftigkeit

Sie sind infolge einer Krankheit, Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen so hilflos oder waren bereits sechs Monate ununterbrochen so hilflos, dass Sie für mindestens vier Alltagshandlungen (z. B. An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Fortbewegen, Waschen, Kommunizieren) – auch bei Verwendung technischer und medizinischer zumutbarer Hilfsmittel – täglich die Hilfe einer anderen Person benötigen. Pflegebedürftigkeit gilt auch, wenn Sie wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere gefährden und deshalb täglicher Beaufsichtigung bedürfen oder dauernd bettlägerig sind und nicht ohne Hilfe einer anderen Person aufstehen können.

 

Zusatzbaustein Grundfähigkeiten Plus

Intellektuelle Fähigkeiten

Orientierung: Sie sind nicht mehr in der Lage, alltagsrelevante Tätigkeiten auszuüben, weil Sie sich nicht mehr zeitlich, örtlich und zur eigenen Person orientieren können.

Geistige Fähigkeiten: Ihre geistige Leistungsfähigkeit (wie z. B. Gedächtnis, Konzentration oder Aufmerksamkeit) ist so schwer gestört, dass Sie alltagsrelevante Tätigkeiten nicht mehr ausüben können.

Schreiben: Sie sind nicht mehr in der Lage, mit der linken oder rechten Hand fünf Wörter mit einer Länge von jeweils mindestens zehn Buchstaben handschriftlich zu schreiben oder abzuschreiben, sodass ein unabhängiger Dritter sie lesen kann.

Soziale Fähigkeiten

Eigenverantwortliches Handeln: Aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung wurde für mindestens 6 Monate ein Betreuer für Sie bestellt. Die Notwendigkeit ist durch den Betreuungsbeschluss sowie ein ärztliches Gutachten nachzuweisen.

Auto fahren: Sie besitzen nicht mehr die Erlaubnis zum Führen eines PKW. Die Fahrerlaubnis wurde Ihnen aus gesundheitlichen Gründen entzogen. Oder Sie sind unter 40 Jahre alt und können die Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerben. Der Versicherungsschutz greift auch, wenn Sie den Führerschein aus medizinischen Gründen freiwillig abgeben.

Zusätzliche körperliche Fähigkeiten

Gleichgewichtssinn: Ihr Gleichgewichtssinn ist dermaßen gestört, dass ein Besteigen von Leitern bzw. Gerüsten nicht mehr ohne stark erhöhte Unfallgefahr möglich ist.

Fingerfertigkeit: Sie sind nicht mehr in der Lage, ein DIN-A4-Blatt Papier unter bestimmungsgemäßer Verwendung einer Haushaltsschere durchzuschneiden.

Infektionsschutz

Leistung bei teilweisem Tätigkeitsverbot: Von Ihnen geht eine Infektionsgefahr aus und Ihnen wurde gemäß des Infektionsschutzgesetzes die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit für die Dauer von mindestens 6 Monate untersagt. Das gilt bereits, wenn Sie dadurch zu mindestens 50 Prozent außerstande sind, Ihre Tätigkeit auszuüben.

 

Zusätzliche Leistungen für Kunden aus der Verkehrsbranche

Bei Mitarbeitern aus der Verkehrsbranche sind im Basis-Pakte folgende Grundfähigkeiten zusätzlich mitversichert:

Über Kopf arbeiten: Sie sind nicht mehr in der Lage, beide Hände gleichzeitig über den Kopf zu bewegen und dort zehn Sekunden zu halten.

Arbeiten unter dem Zug: Sie können nicht mehr auf dem Rücken liegen, beide Arme senkrecht in die Luft strecken und dort zehn Sekunden halten.

Tragen von Tabletts im Service: Sie schaffen es nicht mehr, mit dem linken oder rechten Arm ein zwei Kilogramm schweres Tablett von einem Tisch zu heben und es fünf Meter auf festem und ebenem Boden zu tragen.

Einsteigen in die Lok/Aussteigen aus der Lok: Sie sind aufgrund orthopädischer Erkrankungen nicht mehr in der Lage, selbstständig vom Bahnsteig in die Lok ein- oder auszusteigen.

Funk hören: Bei Ihnen liegt auf beiden Seiten ein Verlust der Hörfähigkeit, sodass Sie Funksprüche mit einer Lautstärke von höchstens 60 Dezibel nicht mehr wahrnehmen können.

 

Die Vorteile im Überblick

• bedarfsgerecht und preiswert: Unsere Grundfähigkeitsversicherung überzeugt durch Risikoschutz zu einem fairen Beitrag.

• klare Leistungskriterien:
Wann die zuvor vereinbarte Rente gezahlt wird, ist objektiv und für Sie nachmessbar.

• monatliche Rente:
Die Zahlung springt ein, wenn eine wichtige körperliche Fähigkeit beeinträchtigt ist.

• Einmalzahlung bei schwerer Krankheit:
Wir bieten Ihnen über eine Erweiterung die Möglichkeit, auch spezielle Risiken (Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall) abzusichern.

• Weiterarbeiten möglich:
Wir zahlen auch, wenn Sie Ihren Beruf trotz Verlust einer Grundfähigkeit weiter ausüben können.

• Upgrade-Garantie:
Ob Eigenheim, Heirat oder Geburt – wenn sich Ihre Lebensumstände ändern, können Sie Ihren Versicherungsschutz im Rahmen unserer Nachversicherungsgarantie anpassen.

 

Risikozuschlag vermeiden: unser neues Gesundheitsprogramm VitalPlus

Sie möchten sich wohler und fitter fühlen und nicht aufgrund Ihres Gewichts bei einer Grundfähigkeitsversicherung einen Risikozuschlag zahlen? Die DEVK unterstützt Sie mit dem neuen Gesundheitsprogramm VitalPlus dabei.

Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner„zanadio“ (zanadio.de) helfen wir Menschen mit Adipositas (starkem Übergewicht) und geben Hilfestellung bei Themen rund um Ernährung, Bewegung und Gewohnheiten. Im Fokus stehen langfristige Ziele, die sich an Ihren Bedürfnissen orientieren, um u. a. den bekannten Jojo-Effekt zu vermeiden. Erreichen Sie mit unserem neuen Programm nach 12 Monaten eine Reduzierung Ihres Gewichts, wird der Risikozuschlag verringert oder entfällt sogar komplett. Bei „zanadio“ handelt es sich um ein CE-zertifiziertes Medizinprodukt: Aktuell ist es eine der wenigen im Verzeichnis des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) gelisteten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA).

 

Wie funktioniert die Teilnahme am Gesundheitsprogramm VitalPlus?

Schritt 1: In unserem Angebot bestätigen Sie die Teilnahme am Gesundheitsprogramm.
Schritt 2: Holen Sie sich ein Rezept für „zanadio“ (Arzt, Therapeut oder Telemedizinanbieter).
Schritt 3: Reichen Sie für einen Freischaltungs-Code das Rezept bei Ihrer Krankenkasse ein.
Schritt 4: Laden Sie die „zanadio“-App herunter, Code eingeben und los geht’s!
Schritt 5: Nach zwölf Monaten prüfen wir das Ergebnis und geben Ihnen eine Rückmeldung.

 

Medical Home Service: die Gesundheitsprüfung zuhause

Kein Gang zum Arzt, keine Wartezeiten, schnellere Antragsbearbeitung: Mit dem Medical Home Service der DEVK können Sie die notwendige Gesundheitsprüfung an einem Ort Ihrer Wahl erledigen. Beim Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung mit einer Jahresrente von über 24.000 Euro schicken wir medizinisches Fachpersonal z. B. zu Ihnen nach Hause. Die Gesundheitsexperten klären mit Ihnen die Gesundheitsfragen und führen die Untersuchungen durch. Bis zu einer Jahresrente von 24.000 Euro benötigen wir für den Vertragsabschluss grundsätzlich keine ärztliche Untersuchung.

VITAPROTECT


Besondere Absicherung im Krankheitsfall

√ finanzielle Sicherheit bei dauerhaft schwerer Erkrankung

√ vereinbarte Versicherungssumme als Soforthilfe

√ Einmalleistung zur freien Verfügung

 

VitaProtect

Eine schwere Erkrankung kann jeden unvermittelt treffen. Sorgen Sie mit DEVK-VitaProtect vor, damit Sie im Ernstfall abgesichert sind.

Finanzielle Sicherheit bei schweren Erkrankungen

Fast jeder kennt einen nahestehenden Menschen im Familien- oder Freundeskreis, der schon einmal schwer erkrankt ist. Oft gerät in dieser Zeit das Leben aus den Fugen: Der Alltag muss neu strukturiert werden und es entstehen in Folge von Umbaumaßnahmen oder medizinischen Behandlungen zusätzliche Kosten. Kommt dann auch noch das Kürzertreten im Beruf hinzu, sind finanzielle Probleme nicht weit.

Überlassen Sie Ihre Vorsorge nicht dem Zufall: VitaProtect bietet Ihnen mit Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme als Soforthilfe finanzielle Sicherheit. So können Sie die zusätzlichen Kosten stemmen und in Ruhe Ihre Zukunft planen.

Entlastung und Unterstützung im Alltag

Im Krankheitsfall werden oft die finanziellen Mehrbelastungen unterschätzt. Nachfolgend einige Beispielfälle, für die Sie Ihre ausgezahlte Soforthilfe verwenden können:

Alltag

Für eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung auf 450-Euro-Basis, die Sie im Alltag unterstützt, entstehen für drei Jahre Kosten in Höhe von 16.200 Euro.

Wohnsituation

Die schwere Erkrankung erfordert einen Umbau des Badezimmers und des Hauseingangs sowie die Montage eines Treppenlifts. Insgesamt fallen dafür Kosten in Höhe von 25.000 Euro an.

Berufsleben

In Folge der Erkrankung müssen Sie beruflich kürzer treten und auf eine Tätigkeit in Teilzeit umstellen. Es entsteht eine monatliche Gehaltseinbuße von 1.000 Euro. In drei Jahren entsteht somit ein Finanzbedarf von 30.000 Euro.

Medizinische Behandlung

Auch ärztliche Behandlungen bei Spezialisten können finanzielle Belastungen verursachen. Als Privatpatient kann für die Behandlung im Ausland ein Kostenpunkt von 50.000 Euro entstehen.

 

Unser Tipp: Absicherung Ihrer Immobilie mit DEVK-VitaProtect

Finanzielle Belastungen, die durch eine schwere Krankheit entstehen, können auch die Finanzierung Ihrer Immobilie gefährden. Daher können Sie die individuell verwendbare Soforthilfe auch nutzen, um Ihren Kredit zu tilgen.

 

Die Vorteile von VitaProtect im Überblick

• Einmalleistung frei verfügbar: Nutzen Sie die ausgezahlte Leistung ganz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen.

• weitreichender Versicherungsschutz: VitaProtect leistet bei allen Erkrankungen, die Ihre Gesundheit dauerhaft schwer einschränken.

• Leistung im Todesfall: Die Todesfallleistung ist mitversichert – vorausgesetzt, es wurde keine Leistung wegen schwerer Erkrankung gezahlt.

• Leistungsbonus: Sie erhalten im Leistungsfall auf die garantierte Versicherungssumme einen Bonus.

• flexibler Schutz: Ob Eigenheim, Heirat oder Geburt – wenn sich Ihre Lebensumstände ändern, können Sie Ihren Versicherungsschutz im Rahmen der Nachversicherungsgarantie anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

• Anschlussgarantie: Sie können die Laufzeit von max. 15 Jahren ohne Gesundheitsprüfung zweimal verlängern – max. bis zum 67. Lebensjahr.

• Nichtraucher-Vorteil: Als Nichtraucher zahlen Sie besonders günstige Beiträge.

• weltweit abgesichert: Profitieren Sie von weltweit gültigem Versicherungsschutz.

Leben Sie Ihren Traum

Eine Familie gründen, ein Haus bauen und die jährliche Urlaubsreise ist natürlich auch fest gebucht. Für Ihr Leben haben Sie große Ziele. Doch nicht immer läuft alles nach Plan. Was ist, wenn Sie plötzlich durch eine Krankheit oder einen Unfall für einen längeren Zeitraum nicht arbeiten können und auf einen großen Teil oder gar Ihr ganzes Einkommen verzichten müssen?

Mit den Vorsorgelösungen der DEVK sichern Sie sich und Ihre Familie umfassend gegen drohende Einkommenslücken ab – damit Sie Ihre Ziele auch im Ernstfall nicht aus den Augen verlieren.

Einkommensschutz: die Vorsorgelösungen der DEVK

Im Krankheitsfall gleicht unsere Krankentagegeldversicherung Einkommenseinbußen aus. Werden Sie berufsunfähig, sichert Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung vor Einkommensverlusten ab. Mit der Grundfähigkeitsversicherung schützen Sie sich gegen entstehende Versorgungslücken, wenn eine elementare körperliche Fähigkeit wie z. B. Sehen, Gehen oder der Gebrauch der Arme beeinträchtigt ist. Und DEVK-VitaProtect bietet Ihnen mit der Auszahlung einer Soforthilfe finanzielle Sicherheit im Fall einer schweren Erkrankung.

Überlassen Sie Ihr Einkommen nicht dem Zufall. Wir beraten Sie gerne rund um das Thema Einkommenssicherung und finden mit Ihnen eine Lösung, die optimal zu Ihrer persönlichen Lebenssituation passt.

Einkommenssicherung – Unsere Lösungen für Sie und Ihre Familie

Wir beraten Sie gerne rund um das Thema Einkommenssicherung und finden gemeinsam eine Lösung, die zu Ihrem Leben passt.

Existenzsicherung mit der DEVK-Berufsunfähigkeitsversicherung

Jeder vierte Arbeitnehmer wird in seinem Leben zumindest zeitweise berufsunfähig. Jede zweite Berufsunfähigkeit wird dabei durch psychische bzw. Nervenkrankheiten oder Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates verursacht (z. B. durch Burnout, Mobbing, Depression oder Rückenprobleme).

Finanzielle Vorsorge ist deshalb unerlässlich. Experten bewerten die Berufsunfähigkeitsversicherung als wichtigsten Baustein der Existenzsicherung. Sie springt ein, wenn Sie länger als sechs Monate nicht in Ihrem Beruf arbeiten können. Mit der DEVK-Berufsunfähigkeitsversicherung sichern Sie Ihre finanzielle Existenz und gleichen Gehaltsverluste aus.

DEVK-Grundfähigkeitsversicherung: Wenn der Körper nicht mehr mitmacht

Ob Handwerker, Fitnesstrainer oder Pflegekraft – wer im Job richtig anpackt und vollen Körpereinsatz zeigt, nutzt dabei ganz selbstverständlich seine körperlichen Grundfähigkeiten. Doch was passiert, wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer Krankheit plötzlich nicht mehr gehen, sehen, hören oder heben können? Wer sein Geld mit körperlicher Arbeit verdient, dem drohen bei einer Beeinträchtigung elementarer Fähigkeiten existenzielle Risiken.

Mit der DEVK-Grundfähigkeitsversicherung schützen Sie sich vor Einkommensverlusten, die aus der Beeinträchtigung einer Grundfähigkeit resultieren. Die Einkommensversicherung sichert Ihre Arbeitskraft mit der Zahlung einer zuvor vereinbarten monatlichen Rente finanziell ab. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie angestellt oder selbstständig sind.

DEVK-VitaProtect – finanzielle Absicherung bei schweren Erkrankungen

Eine schwere Erkrankung kann jeden treffen – auch in jungen Jahren. Nach der Diagnose ist oft nichts mehr wie es war. Der Alltag muss neu strukturiert werden und wichtige Entscheidungen stehen an. DEVK-VitaProtect bietet Ihnen mit der Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme als Soforthilfe finanzielle Sicherheit. So können Sie anfallende Kosten decken und die Zukunft umsichtig planen.

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